Wir beraten Sie, wo es am sinnvollsten ist, welche Dokumente zu lagern. Die Aufbewahrung des Vorsorgeauftrages macht bei der Wohngemeinde Sinn, eine Patientenverfügung bei Ihnen Persönlich und ein Testament beim Erbschaftsamt oder Gericht. Je nachdem wo Sie wohnen, kann dies variieren, gerne beraten wir Sie.
Ebenfalls erhalten Sie von uns alle zwei Jahre einen Reminder, sodass die Aktualität der Dokumente gewährleistet ist.