Das neue Erbrecht – Anpassungen auf den 1. Januar 2023
Wichtige Neuerungen beim Pflichtteilsrecht
Die wichtigsten Änderungen betreffen das Pflichtteilsrecht, das sind Mindestanteile am Erbe auf die Ehegatten, Eltern, Nachkommen und eingetragene Partner Anspruch haben. Der Pflichtteil für Nachkommen verringert sich und für die Eltern entfällt er ganz. Der Erblasser kann in Zukunft freier über sein Vermögen verfügen und seine Liebsten sichern. Wer beispielsweise seinen Konkubinats Partner begünstigen will, hat jetzt mehr Spielraum. Das gilt ebenso für die Absicherung von Stiefkindern. Diese Personen haben aber nach wie vor keinen gesetzlichen Erbanspruch, das heisst der Erblasser muss sie im Testament als Erben einsetzen. Falls kein Testament verfasst wurde, legt das Gesetz fest, wer wie viel erbt.
Zwei weitere wichtige Neuerungen neben den reduzierten Pflichtteilen sind:
Nutzniessung:
Wird einem Ehegatten neben gemeinsamen Kindern testamentarisch die Nutzniessung am Nachlass eingeräumt, beträgt die daneben frei verfügbare Quote – welche ebenfalls dem Ehepartner zugewendet werden kann - neu die Hälfte anstatt einen Viertel des Nachlasses.
Todesfall während Scheidungsprozess:
Wenn heute ein Ehegatte während eines Scheidungsverfahrens stirbt, behält der überlebende Ehegatte seinen gesetzlichen Erb- und Pflichtteilanspruch.
Das neue neue Recht sieht vor, dass die Ehegatten ihren gegenseitigen Pflichtteilsanspruch bereits bei der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen verlieren, nicht aber das gesetzliche Erbrecht. Dies ermöglicht jedem Ehegatten, den anderen mit einem Testament vom Erbe auszuschliessen.
Hier ein paar Beispiele:
Ehegatte / Nachkommen
mit der gesetzlichen Erbfolge haben der Ehegatte und die Nachkommen je 4/8 des Erbes erhalten. Mit einem Testament/ Erbvertrag bekam der Ehegatte 2/8, die Nachkommen 3/8 und die verfügbare Quote war 3/8. Mit dem neuen Recht bekommt der Ehegatte 2/8, die Nachkommen 2/8 und die verfügbare Quote beträgt 4/8.
FAZIT: mit neuem Recht wird der Pflichtteil für Nachkommen kleiner und die verfügbare Quote höher.
2 Nachkommen kein Ehegatte
mit der gesetzlichen Erbfolge bekommen die Nachkommen je 4/8 des Erbes. Mit einem Testament/Erbvertrag bekamen die Nachkommen je 3/8 und die verfügbare Quote betrug 2/8. Mit dem neuen Recht bekommen die Nachkommen je 2/8 und die verfügbare Quote beträgt 4/8.
FAZIT: mit dem neuen Recht wird die verfügbare Quote höher.
Ehegatte kinderlos, Eltern leben noch
mit der gesetzlichen Erbfolge haben der Ehegatte 6/8 erhalten und die Eltern 2/8 des Erbes. Mit einem Testament/Erbvertrag bekamen der Ehegatte 3/8, die Eltern 1/8 und die verfügbare Quote waren 4/8. Mit dem neuen Recht bekommen der Ehegatte 3/8 und die verfügbare Quote beträgt 5/8.
FAZIT: Die Eltern bekommen keinen Pflichtteil mehr und die verfügbare Quote ist höher.
Konkubinatspaar oder Ledige ohne Nachkommen
mit der gesetzlichen Erbfolge haben die Eltern das ganze Erbe erhalten, falls die Eltern verstorben sind, treten die Geschwister an deren Stelle. Mit einem Testament/Erbvertrag bekamen die Eltern 4/8 und die verfügbare Quote betrug 4/8. Mit dem neuen Recht wäre das ganze Erbe frei verfügbar.
FAZIT: die Eltern bekommen keinen Pflichtteil mehr und die verfügbare Quote ist höher.