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Digitales Erbe

In der heutigen Zeit haben wir nicht nur materielle Güter die wir hinterlassen, nein, wir haben auch das digitale Erbe. Oft wissen die Angehörigen nicht was genau vorhanden ist und haben auch keinen Zugang zum digitalen Erbe. Das bedeutet dann viel Arbeit und oftmals auch Ärger für die Nachkommen. Denn viele Institutionen verlangen eine Erbberechtigung oder eine Vollmacht, und bis man diese bekommt dauert es einige Zeit.
 

Was gehört zum Digitalen Erbe:
 

  • Onlinekonten  

    • Zugangsdaten, Guthaben z.B. Onlineshops, Kryptowährungen, Netflix, Spotify, Apple-Konto, Google-Konto, E-Banking, PayPal Konten
       

  • E-Mail Konten

    • E-Mail-Adressen, Zugangsdaten, z.B. Bluewin, GMX, Google, Hotmail
       

  • Social Media

    • Zugangsdaten, Profile, Bilder, Texte, z.B. Facebook, Instagram, WhatsApp, Twitter, Skype, YouTube, XING, Linkedin
       

  • Onlinedienste / Onlinelizenzen

    • Zugangsdaten, Kündigungsbestimmungen, Vertragsbedingung, z.B. Microsoft Office 365, Onlinespeicher in der Cloud, Adobe Creative Cloud
       

  • Hardware

    • Zugangsdaten, Dokumente, Bilder, Musik, Texte, E-Books, Handy, Tablet, PC, USB-Sticks, externe Festplatten, E-Book Reader
       

Häufig laufen Abo’s auch nach dem Tod weiter und werden der Kreditkarte immer wieder belastet. Unsere Aufgabe ist es, den Menschen bewusst zu machen, dass es wichtig ist, die Zugangsdaten und Passwörter an einem sicheren Ort aufzubewahren und eine Vertrauensperson einzuweihen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

 

Man kann eine spezialisierte Software wählen, einen Kennwortmanager, da werden alle Daten in einer einzigen Datei abgelegt und man muss sich nur ein Passwort (Master-Kennwort) merken. Oder man erstellt eine Liste im Excel, die alle nötigen Informationen enthält und bewahrt diese in einem verschlossenen Couvert, an einem sicheren Ort auf. Es gibt auch die Möglichkeit eines passwortgeschützten USB-Sticks oder eines digitalen Schliessfachs.

Ganz wichtig ist, ob mit einer Software oder eine Liste im Excel, dass man diese Listen aktuell hält. Das heisst, wenn ein Passwort geändert wird, muss auch die Liste oder der Eintrag in der Software geändert werden. Dabei ist zu beachten, dass zu der Authentifizierung nebst Passwörtern auch Kontrollfragen gehören können. Auch wenn neue Shops, E-Mail-Adressen, Online Banking dazukommen, müssen diese in den Listen nachgeführt werden.

Bei den meisten Anbietern von sozialen Netzwerken gibt es die Möglichkeit zu Lebzeiten eine Nachlassregelung zu erstellen. Es ist ratsam die Nachlassregelung im Testament oder in der Vorsorgevollmacht festzuhalten. Um die anfallenden Arbeiten teilen zu können, macht es Sinn, den digitalen Nachlass auf mehrere Personen zu vererben.

Vollmacht für den digitalen Nachlass

Falls man mehrere Vertrauenspersonen nennt, muss eindeutig definiert werden, wer welche Befugnis haben soll. Wichtig ist, dass die Vollmacht «über den Tod hinaus» gilt.

Fragen rund um das digitale Erbe?
 

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